Regulatorik
„Das soll doch dem Kunden dienen“
„Das soll doch dem Kunden dienen“
Nach der ESG-Integration kommt jetzt Impact Investing. Aber wie kann man den Begriff regulatorisch fassen? Darüber diskutieren wir mit dem Citywire-Kolumnisten Markus Lange.

Taxonomieverordnung, Offenlegungsverordnung, Mifid-Präferenz-Abfrage: Wer Impact Investing regulatorisch fassen will, muss sich tief in den Paragraphendschungel wagen. Und genau das tut Citywire-Kolumnist Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei BakerTilly in Frankfurt, in diesem Podcast.

Dabei geht es unter anderem um die „principal adverse impacts“, aber auch um die Frage, inwiefern das gegenwärtige Verordnungsgefüge noch Lücken aufweist. Brauchen wir zum Beispiel neben der Umwelt- auch eine soziale Taxonomie? Markus Lange mahnt – auch im Interesse der Kunden – nicht in Regulierungswahnzu verfallen: „Dass wir da etwas speziell reguliert bekommen müssten, weil man sich einbildet, man könnte die komplexe Welt und all die Zusammenhänge mit juristischen Kategorien fassen, das halte ich für eine Illusion.“

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Citywire Deutschland